Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme
Truppführung
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann
- Mindestalter: 18
Atemschutzgeräteträger
- gültige G26/3; abgeschl. Sprechfunklehrgang; min. 18 Jahre; abgeschl. Truppmann Teil 1; kein Bart
- Mindestalter: 18
Sprechfunk
- Abgeschlossene Ausbildung zur Truppfrau / zum Truppmann
- Mindestalter: 18
Gerätewartung
- Erfolgreich abgeschlossene Truppführer und Maschinistenlehrgang
- Mindestalter: 18
Vorbereitung Gruppenführung
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführer
- Mindestalter: 18
Motorsäge
- körperliche Eignung, Alter 18 - 60 Jahre, Abgeschlossene Ausbildung zur Truppfrau / zum Truppmann
- Mindestalter: 18
Maschinisten
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann
- jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeug- klasse
- Erfolgreich abgeschlossenr Sprechfunklehrgang
- Mindestalter: 19
Technische Hilfeleistung
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann
- Mindestalter: 18